ZurückZurückWeiterWeiter
7.8 Spezielle Texteffekte
Berufsbildungsgesetz - im Überblick (aus einem Kundenprojekt)

Das Berufsbildungsgesetz regelt in Deutschland nach (§ 1 Abs. 1 BBiG):

Soll Lernbeeinträchtigte oder Sozialbenachteiligte
an eine Berufsausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf heranführen
(§§ 1, 68-70 BBiG).
Vermittelt fachliche Fertigkeiten und
Kenntnisse (berufliche Handlungsfähigkeit)
sowie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung.
Ermöglicht die berufliche Handlungsfähigkeit
zu erhalten, erweitern, anzupassen
(§§ 1, 53 ff BBiG).
Soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen
(§§ 1, 58 ff BBiG).
Bitte bewegen Sie den Mauszeiger über die Plättchen, um jeweils eine Erläuterung zu lesen. Bitte lesen Sie aufmerksam, denn auf der nächsten Seite stellen wir dazu wieder eine Frage.
ZurückZurückWeiterWeiter
Ein Autorentool stellt sich vor
1Lernen mit diesem Kurs
2Einführung
3Seitentypen
4Fragetypen Teil I
5Fragetypen Teil II
6Weitere Funktionen
7Aus der Toolbox von Balog
8Abschlusstest mit Zertifikat
9Ihr Zertifikat!
 Speichern   
Gehe zu